| Sicherungseinrichung der Volks- und Raiffeisenbanken | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken |
Mitglieder | Alle Kreditgenossenschaften, genossenschaftlichen Zentralbanken und Spezialinstitute | Freiwillige Einlagensicherung für private Banken und Zweigstellen ausländischer Banken |
Zahl der Mitglieder | Mehr als 1.200 Banken | Rund 180 Banken |
Form der Sicherungseinrichtung | Anerkannter Institutsschutz (Verhinderung der Insolvenz einer Bank) | Freiwillige ergänzende Einlagensicherungen |
Geschützte Einlagen | Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate | Sicht-, Termin- und Spareinlagen |
Sicherungsgrenzen | 100% der Einlagen ohne betragliche Begrenzung; durch Institutschutz sind indirekt alle Einlagen aller Kunden geschützt | Ergänzt den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung auf 100% der Einlagen bis max. 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank je Anleger |