Zum OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Volksbank Immenstadt eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

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    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Unsere Leistungen zu einem fairen Preis

     Privatkonto
    Kontoführung
    Kontoführung monatlich5,50 €
    Im Grundpreis enthaltene Leistungen
    Ausgabe einer girocard (Debitkarte)1 Stück
    Bargeldauszahlung an rund rund 14.300 Geldautomaten bundesweit abheben 15x im Monat kostenlos
    Zuzüglich
    Buchungsposten 2 30,45 €
    Buchungsposten beleghaft 2 41,00 €
    Buchungsposten online 2 50,10 €
    formlose Erteilung einer Überweisung 22,00 €
    Echtzeit-Überweisung 20,10 €
    Arbeitsposten 60,10 €
    Jede weitere girocard (Debitkarte)10,00 € pro Jahr
    Ab der 6. Bargeldauszahlung pro Monat mit der girocard (Debitkarte) an Geldautomaten bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 11,50 € pro Verfügung
    Postversand des Kontoauszuges auf Wunsch des Kunden (Porto) 70,95 € pro Auszug
    Anlage eine SEPA-Firmenlastschriftmandats2,00 €
    Verwaltung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats2,00 € pro Jahr

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Volksbank Immenstadt eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Volksbank Immenstadt eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    1 Gilt nicht für Bargeldauszahlungen an unseren eigenen Automaten.

    2 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen werden nicht bepreist.

    3 Buchungsposten [Geschäftskonto]: Entgelt pro Kontobuchung, im Wesentlichen betreffend folgende Zahlungsvorgänge: Überweisung per Dauerauftrag / Gutschrift einer Überweisung / Lastschrift (Einlösung) / Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung am Automaten / Scheck (Einlösung)

    4 Buchungsposten beleghaft [Geschäftskonto]: Kontobuchung folgender Zahlungsvorgänge: Überweisung beleghaft oder formlos erteilt / Einzug beleghafte Lastschrift / Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung am Schalter / Scheck (Einzug)

    5 Buchungsposten online [Geschätskonto]: Kontobuchung von elektronisch (per Selbstbedienungsterminal oder Online-Banking) übermittelten Überweisungen und Lastschriften (Einzug)

    6 Der Arbeitspostenpreis ist das Entgelt für einen Einzelauftrag, der Bestandteil eines Sammelauftrags ist.

    7 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.